2016 beschloss der Deutsche Bundestag das Pflegestärkungsgesetz II. Im Zuge dessen wurde festgelegt, dass es zukünftig ein einheitliches Verfahren zur Personalbemessung in der Pflege geben soll. Am 1. Juli dieses Jahres war es dann soweit. Die bisherige Fachkraftquote in der Pflege wurde vom neuen Personalbemessungsverfahren (kurz PeBeM) abgelöst. Grundlage für die neue Personalbemessung ist die Rothgang-Studie, durchgeführt vom Bremer Professor Dr. Heinz Rothgang und seinem Team. Das bedeutet, dass sich die Vorgabe zur Ermittlung des Bedarfs ab sofort zum einen an der Anzahl der Pflegebedürftigen aber auch an deren individuellen Pflegegrad orientiert. Anders ausgedrückt: PeBeM sortiert Pflegesituationen mit bestimmten Anforderungen an fachlicher Begleitung, bestimmten Qualifikationsniveaus zu. Einrichtungen mit höherem Pflegegradmix benötigen daher folglich mehr Pflegefachkräfte.

